Die Europäische Union ist über die derzeitige Krise in der Demokratischen Republik Kongo äußerst besorgt. Sie weist auf ihre Erklärung vom 11. August hin, in der sie insbesondere für die Prinzipien der territorialen Unversehrtheit und der Wahrung der Souveränität der Demokratischen Republik Kongo eintritt und nachdrücklich hervorhebt, daß friedliche Lösungen zur Regelung der derzeitigen Probleme gefunden werden müssen, damit der Wiederaufbau- und Demokratisierungsprozeß fortgesetzt werden kann.
Die Europäische Union ist besonders durch Berichte über Menschenrechtsverletzungen in diesem Land alarmiert. So wird glaubwürdig von gewaltsamer Gruppierung, Inhaftierung, Mißhandlung, Folter, ethnischer Propaganda - auch in Haß verbreitenden Rundfunksendungen - sowie in einigen Fällen sogar von standrechtlicher Hinrichtung von Tutsis und möglicherweise von Zivilpersonen anderer ethnischer Gruppen von seiten der Machthaber der Demokratischen Republik Kongo einerseits und von schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Rebellen und möglicherweise durch andere Streitkräfte andererseits berichtet. Die Europäische Union verurteilt alle diese Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht aufs schärfste und fordert alle am Konflikt Beteiligten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit solche Verletzungen und Verstöße durch die ihrem Kommando unterstehenden Sicherheitskräfte unterbleiben, damit nicht zu Haß zwischen ethnischen Gruppen aufgestachelt wird, so daß eine Ausweitung der Menschenrechtsverletzungen in der Region vermieden wird, und damit Zivilpersonen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit verfolgt werden. Die EU fordert außerdem alle Beteiligten auf, keine Kinder als Soldaten zu rekrutieren.
Die Europäische Union hält es in diesem Zusammenhang für äußerst wichtig, daß das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als neutrale und unabhängige Organisation, die beauftragt ist, die Anwendung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, freien Zugang zu den derzeit im Gebiet der Demokratischen Republik Kongo inhaftierten Personen erhält. Die EU fordert daher die Regierung der Demokratischen Republik Kongo und die anderen Konfliktbeteiligten auf, ihre Zusage, gefährdeten Personen Schutz zu gewähren, einzuhalten und dem IKRK alle erforderlichen Informationen über die Lage der Inhaftierungsorte bereitzustellen, den Zugang zu diesen zu ermöglichen und ausreichend Sicherheit für die Inhaftierten zu gewährleisten.
Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder und Zypern sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sich dieser Erklärung an.