Präsident:

Herr Joschka FISCHER , Bundesminister des Auswärtigen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland

Herr Hans-Friedrich VON PLOETZ , Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

 

TEILNEHMER

 

 

 

BEHANDELTE PUNKTE

 

AGENDA 2000

 

VORBEREITUNG DER DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS VON AMSTERDAM

 

ERWEITERUNG - MALTA

 

BESONDERE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE NEUEN UNABHÄNGIGEN STAATEN

 

NAHOST FRIEDENSPROZESS - Schlußfolgerungen

 

INDONESIEN - WAHLHILFE - Schlußfolgerungen

 

ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION

 

KOSOVO - Schlußfolgerungen

 

SÜDAFRIKA - Aushandlung eines Handels- und Kooperationsabkommens

 

BESONDERE MASSNAHMEN UND AKTIONEN ZUR VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZUM JAPANISCHEN MARKT

 

VERTRETUNG DER GEMEINSCHAFT NACH AUSSEN IM RAHMEN DER G7 (FINANZEN)

- Erklärung des Rates und der Kommission

 

BEIM MITTAGESSEN ERÖRTERTE PUNKTE

 

Beziehungen zu Rußland

 

Lage in Angola

 

Osttimor

 

SONSTIGE BESCHLÜSSE (Ohne Aussprache angenommen)

 

AUSSENBEZIEHUNGEN

 

- EG-Israel - Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

 

- Belarus - Aufhebung des Verbots der Erteilung von Visa

 

- Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit den zentralamerikanischen Republiken

 

- Assoziationsrat EU-Lettland

 

- Assoziationsrat EU-Litauen

 

- Assoziationsrat EU-Slowenien

 

- Beziehungen zu Zypern und Malta - finanzielle und technische Zusammenarbeit

 

- EWR - Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung

 

 

 

HANDELSFRAGEN

 

- Antidumping - Fahrräder aus Taiwan

 

- Vietnam - Einfuhren von Schuhen

 

WIRTSCHAFTS- UND FINANZFRAGEN

Merkmale von Euro-Münzen

 

ARBEIT UND SOZIALES

Beschäftigungspolitische Leitlinien der Mitgliedstaaten für 1999

 

ERNENNUNGEN

- Ausschuß der Regionen

 

TRANSPARENZ

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates

 

 

ANLAGE - Entschließung des Rates zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999

 

 

Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Generalsekretariat des Rates waren wie folgt vertreten:

Belgien

Herr Erik DERYCKE

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Dänemark

Herr Niels HELVEG PETERSEN

Herr Friis Arne PETERSEN

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten

Deutschland

Herr Joschka FISCHER

Herr Hans-Friedrich von PLOETZ

Bundesminister des Auswärtigen

Staatsminister, Auswärtiges Amt

Griechenland

Herr Giorgos PAPANDREOU

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Spanien

Herr Abel MATUTES

Herr Ramón DE MIGUEL

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Beziehungen zur Europäischen Union

Frankreich

Herr Hubert VEDRINE

Herr Pierre MOSCOVICI

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Minister für europäische Angelegenheiten

Irland

Herr David ANDREWS

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Italien

Herr Lamberto DINI

Herr Umberto RANIERI

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten

Luxemburg

Herr Jacques POOS

Frau Lydie ERR

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretärin für auswärtige Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit;

Niederlande

Herr Jozias VAN AARTSEN

Herr Dick BENSCHOP

Minister für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten

Österreich

Herr Wolfgang SCHÜSSEL

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

Portugal

Herr Jaime GAMA

Minister für auswärtige Angelegenheiten

 

Finnland

Frau Tarja HALONEN

Ministerin für auswärtige Angelegenheiten

Schweden

Frau Anna LINDH

Herr Gunnar LUND

Ministerin für auswärtige Angelegenheiten

Staatssekretär, Auswärtige Angelegenheiten

Vereinigtes Königreich

Herr Robin COOK

Frau Joyce QUIN

Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen

Staatsministerin, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen

* * *

Kommission

Herr Jacques SANTER

Herr Manuel MARÍN

Herr João de Deus PINHEIRO

Herr Erkki LIIKANEN

Herr Hans VAN DEN BROEK

Frau Monika WULF-MATHIES

Präsident

Vizepräsident

Mitglied

Mitglied

Mitglied

Mitglied

* * *

Generalsekretariat des Rates

 

Herr Jürgen TRUMPF

Generalsekretär

 

 

 

 

 

 

AGENDA 2000

Am Sonntag nachmittag erörterte der Rat im Konklave das Agenda-2000-Dossier auf der Grundlage eines Non-papers mit der überarbeiteten "Verhandlungsbox" des Vorsitzes, das als ein erster Entwurf für die Schlußfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates im März dient und den Arbeiten der Räte "Allgemeine Angelegenheiten", "ECOFIN" und "Landwirtschaft" seit Januar 1999 Rechnung trägt. Der Vorsitz erklärte, daß die Delegationen mit diesem Entwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Verpflichtungen eingehen würden und daß kein Teil dieses Textes bis zu einer abschließenden Einigung über die Agenda 2000 insgesamt als endgültig angenommen gelten könnte.

Das Ziel der Erörterungen im Konklave bestand darin, einige erste Leitlinien für die weitere Ausrichtung der Verhandlungen festzulegen, insbesondere mit Blick auf das bevorstehende informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs in Königswinter/Petersberg am 26. Februar.

Zu diesem Zweck ersuchte der Vorsitz die Minister, sich bei ihren Erörterungen auf folgende Themen zu konzentrieren:

* Darstellung der Finanziellen Vorausschau: eher konstante Preise als laufende Preise; Abgrenzung der Ausgaben für die Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und der für die künftigen Beitrittsländer vorgesehenen Ausgaben sowie für die Heranführungshilfe während des Betrachtungszeitraums vorgesehene Beträge.

* Rubrik 1 (Landwirtschaft): Finanzrahmen für die Agrarreform: Stabilisierung der Ausgaben für die Landwirtschaft, jedoch gleichzeitig sinnvolle und echte GAP-Reform, Erfassungsbereich der Rubrik 1.

* Rubrik 2 (Strukturmaßnahmen): Gesamtumfang der Strukturfondsausgaben; Zahl der Gemeinschaftsinitiativen; Auslaufregelungen; Kohäsionsfonds.

 

* Weitere Rubriken (3, 4, 5): für diese Rubriken vorzusehende Bereiche als Grundlage, anhand deren die jährlichen Obergrenzen festgelegt werden könnten.

* Eigenmittel und Haushaltsungleichgewichte: Die Minister wurden ersucht, eine Gesamtbewertung möglicher Anhaltspunkte für eine endgültige Einigung in den Fragen Eigenmittel der Union und Haushaltsungleichgewichte vorzunehmen, unter Einschluß der im Eigenmittelbericht der Kommission enthaltenen Elemente.

Der Präsident erklärte in seinen Schlußbemerkungen, daß er den Staats- und Regierungschefs über das Ergebnis des heutigen Treffens berichten werde, das nach seiner Auffassung eine gute Grundlage für eine substantielle und zielgerichtete Aussprache über die wesentlichen Punkte der Agenda 2000 auf ihrer Petersberg-Tagung ist.

 

VORBEREITUNG DER DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS VON AMSTERDAM

Der Rat nahm den Zwischenbericht des Vorsitzes über die notwendigen Vorarbeiten im Hinblick auf die Durchführung des Vertrags von Amsterdam zur Kenntnis und bekräftigte die von ihm eingegangene Verpflichtung, die Vorarbeiten rechtzeitig abzuschließen, daß der Vertrag von Amsterdam ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens funktionieren kann.

Der Rat ersuchte den Ausschuß der Ständigen Vertreter, sich vordringlich insbesondere mit den Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in die EU-Strukturen zu befassen.

Der Vorsitz wird seinen Bericht im Lichte der Beratungen des AStV aktualisieren und dieses Dossier dem Rat bei Bedarf erneut vorlegen.

 

ERWEITERUNG - MALTA

Der Rat nahm die Erläuterungen von Kommissar VAN DEN BROEK zum Bericht zur aktualisierten Stellungnahme der Kommission zu Maltas Beitrittsantrag zur Kenntnis sowie die dazu gemachten Ausführungen von Mitgliedstaaten.

Der Rat beauftragte den AStV, diese aktualisierte Stellungnahme der Kommission zu prüfen und dem Rat auf einer seiner nächsten Tagungen Bericht zu erstatten.

 

 

 

 

BESONDERE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE NEUEN UNABHÄNGIGEN STAATEN

Der Rat begrüßt die unlängst vorgelegte Mitteilung der Kommission zu den Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Rußland auf die anderen Neuen Unabhängigen Staaten und die Mongolei (Dok. 5556/99). Er nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, daß eine detaillierte Beurteilung des Bedarfs in den sieben von der Wirtschaftskrise am stärksten getroffenen NUS schon erfolgt ist. Er bestärkte die Kommission darin, ihre Tätigkeit in diesem Bereich fortzusetzen und weitere Informationen vorzulegen, die die Durchführung der zusätzlichen Unterstützung in Form gezielter humanitärer Hilfe für besonders gefährdete Gruppen in diesen Ländern betreffen.

Er nahm ferner zur Kenntnis, daß die Kommission beabsichtigt, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Haushaltsbehörde zur Übertragung von TACIS-Mitteln, die für die Hilfe erforderlichen Zahlungen über ECHO abzuwickeln. Sollte die Kommission zu der Auffassung gelangen, daß eine Unterstützung im Rahmen der Verordnung über humanitäre Hilfe bei bestimmten Ländern nicht möglich ist, so ersuchte der Rat die zuständigen Gremien, weitere Empfehlungen vorzulegen.

 

 

NAHOST FRIEDENSPROZESS

- Schlußfolgerungen

Der Ratspräsident berichtete seinen Amtskollegen über seinen Besuch in der Region vom 10.-14. Februar, bei dem er von dem Vizepräsidenten der Kommission Manuel Marin und dem EU-Sondergesandten Botschafter Moratinos begleitet wurde. Der Rat beauftragte die zuständigen Gremien, zu untersuchen, wie die EU den Friedensprozess weiterhin in allen seinen Aspekten unterstützen kann.

Der Rat lud die Kommission ein, Möglichkeiten für eine weitere Unterstützung Jordaniens durch die Gemeinschaft zu prüfen und dabei den Beitrag der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

 

 

INDONESIEN - WAHLHILFE

- Schlußfolgerungen

Der Rat unterstrich die Bedeutung eines freien, fairen und glaubwürdigen Verlaufs der Wahlen in Indonesien und einer entsprechenden signifikanten Unterstützung durch die Union. Er begrüßte die Absicht der Kommission, einen substantiellen aus dem ALA Budget zu finanzierenden Vorschlag zur Wahlunterstützung vorzulegen. Der Rat einigte sich auf die notwendigen Maßnahmen für eine baldige Entscheidung. Er war sich ferner darin einig, daß die von der Union geleistete Unterstützung mit dem Standpunkt der Union und der Vereinten Nationen bezüglich des Status von Osttimor im Einklang stehen sollte.

Darüberhinaus diskutierte der Rat die Wünschbarkeit einer umfassenden Politik der EU gegenüber Indonesien und beauftragte seine zuständigen Gremien, diese Frage zu prüfen.

 

 

 

ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION

Die Europäische Union bekräftigt ihre Verurteilung jeder Art von Terrorismus. Der legitime Kampf gegen den Terrorismus muß in vollem Respekt für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Normen geführt werden. Legitime Interessen müssen auf politische Weise und nicht mit Gewalt durchgesetzt werden.

Die EU bedauert ausdrücklich, daß die Verhaftung von Abdullah Öcalan massive Unruhen und Gewalttaten ausgelöst hat, die zu Tod, Geiselnahme, Einschüchterung und umfangreichen Zerstörungen geführt haben. Sie bekräftigt ihre Haltung, daß derartige Gewalttaten inakzeptabel und unter keinen Umständen hinnehmbar sind.

Die Europäische Union nimmt die Zusicherung der türkischen Regierung zur Kenntnis, daß Abdullah Öcalan einen fairen Prozess haben wird. Sie erwartet, daß dies eine faire und korrekte Behandlung sowie einen öffentlichen Prozeß, Rechtsstaatlichkeit, ein unabhängiges Gericht, mit Zugang zu Rechtsbeistand seiner Wahl und zum Prozeß zugelassenen internationalen Beobachtern bedeutet. Sie unterstreicht nochmals ihre strikte Ablehnung der Todesstrafe.

Die EU hält in vollem Umfang an der territorialen Integrität der Türkei fest. Gleichzeitig erwartet sie von der Türkei, daß diese ihre Probleme mit politischen Mitteln löst, unter voller Respektierung der Menschenrechte, der Rechtsstatlichkeit in einer demokratischen Gesellschaft und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Türkei als Mitglied des Europarats. In diesem Zusammenhang begrüßt sie alle ernstgemeinten Versuche, den Kampf gegen den Terrorismus von der Suche nach politischen Lösungen und dem Bemühen um Versöhnung zu trennen. Um dies zu unterstützen, ist die EU bereit, unter anderem mit fortlaufender finanzieller Hilfe beizutragen.

Die Bemühungen, die die Türkei im Umgang mit diesen Problemen in diesem Sinne unternimmt, werden die Beziehungen EU-Türkei positiv beeinflussen.

 

 

 

 

KOSOVO

- Schlußfolgerungen

Der Rat stellte fest, daß die Kontaktgruppe den Parteien eine Verlängerung bis Dienstag, 23. Februar, 15.00 Uhr gewährt hat, um zu einer Einigung über den zukünftigen Status Kosovos und alle Aspekte ihrer Umsetzung zu kommen. Der Rat unterstützte die fortgesetzten Bemühungen der Kontaktgruppe und brachte den drei Vermittlern, insbesondere auch dem Sondergesandten der EU, Wolfgang Petritsch, seine höchste Wertschätzung für ihren unermüdlichen Einsatz für den Frieden zum Ausdruck.

Der Rat appellierte eindringlich an die Konfliktparteien, in der verbleibenden Zeit zu einer umfassenden Einigung, einschließlich der Sicherheitsaspekte zu kommen.

Der Rat unterstrich, daß er den Präsidenten der BRJ, Milosevic, und die Führung der Kosovo- Albaner persönlich dafür verantwortlich macht, ob diese letzte Gelegenheit für eine Lösung Erfolg hat oder scheitert und härteste Konsequenzen der internationalen Gemeinschaft vermieden werden können. Sie wissen, was auf dem Spiel steht; es liegt an ihnen, die Zukunft ihrer Völker zu bestimmen.

Unter Berufung auf seine Schlußfolgerungen vom 25. Januar 1999 bekräftigte der Rat seine Bereitschaft, die notwendigen Schritte gegenüber jeder Partei zu ergreifen, die für das Scheitern der Friedensbemühungen in Rambouillet verantwortlich ist.

Der Rat unterstrich aber auch die Bereitschaft der EU, maßgeblich zur Umsetzung eines Abkommens beizutragen und in den dafür zuständigen zivilen Strukturen eine entscheidende Rolle zu spielen, nicht zuletzt durch Anstrengungen im Bereich des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der Entwicklung gemeinschaftlicher Einrichtungen. Die Sanktionen, die im Zusammenhang mit der Kosovokrise gegen die BRJ verhängt worden sind, würden schrittweise und abhängig von konkreten Zielvorgaben ausgesetzt.

 

 

 

Der Rat nahm einen Bericht der Kommission über ein Treffen zur Schadensanalyse im Kosovo zur Kenntnis, das am 3. Februar in Brüssel stattfand. Der Rat bekräftigte die Bereitschaft der EU, erhebliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um allen Menschen im Kosovo zu ermöglichen, ihr Leben in Sicherheit wieder aufzubauen. Bedingung hierfür ist, daß die Parteien mit der Umsetzung eines Friedensabkommens begonnen und die Verantwortung für den Wiederaufbau in die eigenen Hände genommen haben.

Der Rat hielt fest, daß seine zuständigen Gremien sowie die Kommission entsprechend dem vom letzten Rat für Allgemeine Angelegenheiten gegebenen Auftrag die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Wiederaufbauhilfe fortsetzen. Er nahm darüber hinaus die Absichten der Kommission hinsichtlich der geographischen Verteilung der OBNOVA Budgetmittel für 1999 zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang unterstrich der Rat die Bedeutung eines kohärenten Vorgehens, um die politischen Prioritäten der EU, insbesondere auch im Kosovo, umzusetzen. Für alle Projekte sollten Bedingungen vorgegeben werden, die mit den Leitlinien zur Umsetzung eines Friedensabkommens im Einklang stehen. Der Rat beauftragte seine zuständigen Gremien, ihre Arbeiten in diesem Sinne abzuschließen.

Der Rat nahm die Bereitschaft der Kommission zur Kenntnis, sehr bald nach Abschluß eines Abkommens eine Geberkonferenz durchzuführen und beauftragte seine zuständigen Gremien, eine Position der EU für eine solche Konferenz auszuarbeiten.

 

 

 

SÜDAFRIKA - Aushandlung eines Handels- und Kooperationsabkommens

Der Rat hörte einen Bericht von Kommissar PINHEIRO über die Ergebnisse seiner letzten Kontakte mit den südafrikanischen Verhandlungspartnern.

Der Rat begrüßte die während der letzten Verhandlungsrunde erzielten Fortschritte, stellte jedoch fest, daß einige Fragen nach Meinung einiger Mitgliedstaaten noch nicht befriedigend gelöst sind.

Nach den Erörterungen kam der Rat überein, die Kommission zu ersuchen, ihm möglichst rasch Vorschläge zur Lösung dieser Fragen vorzulegen, mit dem Ziel, entsprechend der Vorgabe des Europäischen Rates in Wien, auf der nächsten Tagung des Rates am 22. März 1999 politisches Einvernehmen über den Abschluß des Abkommens zu erreichen.

Der Vorsitz unterstrich die Entschlossenheit der Union, noch vor der Sondertagung des Europäischen Rates im März in Berlin zu einer Einigung zu kommen.

 

 

 

BESONDERE MASSNAHMEN UND AKTIONEN ZUR VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZUM JAPANISCHEN MARKT

Der Rat erzielte politisches Einvernehmen über eine Rechtsgrundlage - nämlich die Artikel 113 und 235 des EG-Vertrags - für den Entwurf einer Verordnung über die Durchführung eines Programms besonderer Maßnahmen und Aktionen durch die Kommission zur Verbesserung des Zugangs zum japanischen Markt, mit der die Kommission in die Lage versetzt werden soll, in diesem Bereich weiterhin aktiv zu sein.

Diese Lösung berührt nicht die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Durchführung von Politiken und Programmen zur Förderung der Ausfuhr von Waren und grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Drittmärkte.

Der Verordnungsentwurf wird dem Rat zur Annahme vorgelegt werden, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.

 

 

VERTRETUNG DER GEMEINSCHAFT NACH AUSSEN IM RAHMEN DER G7 (FINANZEN)

- Erklärung des Rates und der Kommission

Der Rat und die Kommission erinnern an die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung in Wien), wonach es "zwingend erforderlich" ist, "daß die Gemeinschaft ihre Rolle in der internationalen währungs- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit uneingeschränkt wahrnimmt".

In diesen Schlußfolgerungen wurden die Modalitäten für die Vertretung der Gemeinschaft nach außen, insbesondere im Rahmen der Tagung der Finanzminister der G7, festgelegt.

Der Europäische Rat hat bekräft, daß "der Präsident des ECOFIN-Rates oder, falls der Präsident aus einem nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaat kommt, der Präsident der Euro-11-Gruppe, unterstützt von der Kommission, an den Tagungen der G7 (Finanzen) teilnimmt".

Der Rat und die Kommission nehmen die Gründe zur Kenntnis, aus denen die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien auf der letzten Tagung der Finanzminister der G7 nicht umgesetzt werden konnten, da die Beteiligung der Kommission nicht auf zufriedenstellende Weise sichergestellt werden konnte und die künftige Beteiligung des Präsidenten der Euro-11-Gruppe nicht gewährleistet ist.

Der Rat und die Kommission fordern den Vorsitz, der auch den Vorsitz der G7 innehat, auf, seine Bemühungen fortzusetzen, damit die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien in vollem Umfang und korrekt umgesetzt werden.

Die anderen Mitgliedstaaten, die auch an der G7 teilnehmen, werden ersucht, den Vorsitz bei seinen Bemühungen uneingeschränkt zu unterstützen.

 

BEIM MITTAGESSEN ERÖRTERTE PUNKTE

-. Beziehungen zu Rußland

Der Vorsitz und die Kommission unterrichteten die Minister über das Ergebnis des Gipfels EU-Rußland, der am 18. Februar 1999 in Moskau stattgefunden hat [siehe auch Pressemitteilung 6118/99 (Presse 43)].

-. Lage in Angola

Der portugiesische Minister, der Angola kürzlich einen Besuch abgestattet hat, unterrichtete seine Kollegen über die Lage in diesem Land.

-. Osttimor

Der portugiesische Minister unterrichtete seine Kollegen über seine jüngsten Gespräche insbesondere mit dem indonesischen Außenminister ALATAS und dem VN-Generalsekretär über die Zukunft Osttimors.

 

(Ohne Aussprache angenommen)

 

AUSSENBEZIEHUNGEN

EG-Israel - Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Der Rat hat den Beschluß über den Abschluß des am 25. März 1996 unterzeichneten Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Israel angenommen.

In Anbetracht der Bedeutung der wissenschaftlichen und technischen Forschung für Israel und für die EG und ihres beiderseitigen Interesses an einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verlängert dieses Abkommen ihre wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit für die Dauer des Fünften Rahmenprogramms. Es sieht insbesondere vor, daß sich alle Forschungseinrichtungen mit Sitz in Israel an den spezifischen Programmen des Fünften Rahmenprogramms und an den Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle beteiligen können, und daß sich im Gegenzug Forschungseinrichtungen der Gemeinschaft an ähnlichen Forschungsprogrammen in Israel beteiligen können.

Mit dem Abkommen wird ein Gemeinsamer Ausschuß eingerichtet, der insbesondere die Durchführung des Abkommens überprüfen und bewerten, alle Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit dienen, prüfen und die künftigen Ausrichtungen und Schwerpunkte der Forschung in Israel und in der Gemeinschaft erörtern wird. In dem Abkommen werden ferner die Regeln für den finanziellen Beitrag Israels, der sich aus der Beteiligung an den spezifischen Programmen ergibt, sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme von Vertretern Israels an den Programmausschüssen bestimmt.

 

 

Belarus - Aufhebung des Verbots der Erteilung von Visa

Der Rat hat einen Beschluß zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts vom 9. Juli 1998 verabschiedet, mit dem seinerzeit infolge bestimmter Maßnahmen der Regierung von Belarus, die die Residenzen der Botschafter mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Diplomatenbezirk Drozdy in Minsk betrafen, verboten wurde, Mitgliedern der Regierung von Belarus ein Visum zu erteilen.

Im Anschluß an seine Schlußfolgerungen vom 25. Januar 1999, in denen festgestellt wurde, daß diese Visabeschränkungen aufgehoben werden könnten, wenn die Regierung von Belarus die am 10. Dezember 1998 über Drozdy erzielten Vereinbarungen einhält, bekräftigte der Rat sein Interesse an einem fortgesetzten konstruktiven Dialog mit Belarus und brachte seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, daß die belarussische Regierung sich bisher an die betreffende Vereinbarung gehalten hat. Der Rat wird die Entwicklung der Lage verfolgen und seinen Beschluß gegebenenfalls überprüfen.

 

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit den zentralamerikanischen Republiken

Der Rat hat einen Beschluß über den Abschluß des am 22. Februar 1993 anläßlich der IX. San-José-Ministerkonferenz in San Salvador unterzeichneten Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama [siehe Mitteilung an die Presse 4529/93 (Presse 20)] verabschiedet.

Da die zentralamerikanischen Länder ihrerseits die erforderlichen Verfahren abgeschlossen haben, wird das Abkommen am ersten Tag des Monats in Kraft treten, der auf den Monat folgt, in dem die EG den Abschluß ihrer internen Verfahren notifiziert hat.

Einen besonderen Schwerpunkt des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit bilden Ausbau und Konsolidierung des Systems der Integration Zentralamerikas; ferner wird darin erklärt, daß die Gemeinschaft die Entwicklungszusammenarbeit auf eine Art und Weise praktizieren wird, die für die zentralamerikanischen Länder so vorteilhaft wie möglich ist.

Zu diesem Zweck wird den Entwicklungsvorhaben zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen der zentralamerikanischen Länder der Vorrang eingeräumt. Die Zusammenarbeit wird insbesondere Maßnahmen einschließen, mit denen die äußerste Armut bekämpft, die Auswirkungen von Strukturanpassungsprogrammen gemildert und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden sollen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich unter Berücksichtigung ihres beiderseitigen Interesses und ihrer mittelfristigen wirtschaftlichen Ziele, die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf möglichst breiter Basis fortzusetzen.

 

Assoziationsrat EU-Lettland

Der Rat legte den Standpunkt der EU für die Tagung des Assoziationsrates am 22. Februar fest [siehe Mitteilung an die Presse UE-LV 853/99 (Presse 51)].

 

Assoziationsrat EU-Litauen

Der Rat legte den Standpunkt der EU für die Tagung des Assoziationsrates am 22. Februar fest [siehe Mitteilung an die Presse UE-LT 905/99 (Presse 52)].

 

Assoziationsrat EU-Slowenien

Der Rat legte den Standpunkt der EU für die Tagung des Assoziationsrates am 22. Februar fest [siehe Mitteilung an die Presse UE-SI 953/99 (Presse 53)].

 

Beziehungen zu Zypern und Malta - finanzielle und technische Zusammenarbeit

Der Rat verabschiedete die Beschlüsse über den Abschluß der Protokolle zur Verlängerung der Frist für die Bindung der im jeweiligen vierten Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Zypern bzw. Malta bereitgestellten Mittel.

Die Protokolle verlängern die Frist für die Bindung der betreffenden Mittel vom 31. Dezember 1998 - da die Mittel bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig gebunden werden konnten - bis zum 31. Dezember 1999.

 

 

EWR - Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung

Der Rat billigte im Namen der EU den Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung.

Mit diesem Beschluß soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf das Fünfte Rahmenprogramm betreffend die FTE-Tätigkeiten der EG (1998-2002) ausgedehnt werden.

 

 

HANDELSFRAGEN

Antidumping - Fahrräder aus Taiwan

Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in Taiwan.

Der endgültige Antidumpingzoll wird auf 18,2 % festgesetzt, außer für die Unternehmen, die bei der Untersuchung mitgearbeitet haben; für diese gelten niedrigere Zollsätze, die zwischen 2,4 und 10,2 % liegen. Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1833/98 eingeführt wurde, werden bis zur Höhe des endgültigen Zolls endgültig vereinnahmt.

 

 

Vietnam - Einfuhren von Schuhen

Der Rat ermächtigte die Kommission, Verhandlungen zur Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle für die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Ursprung in Vietnam aufzunehmen.

 

WIRTSCHAFTS- UND FINANZFRAGEN

Merkmale von Euro-Münzen

Der Rat billigte eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 21. Dezember 1998 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen.

Mit dieser Änderung wird zwei Ersuchen entsprochen:

- zum einen einem Ersuchen der Automatenindustrie, das Gewicht der 50-Cent-Münze von 7 g auf 7,8 g zu erhöhen, um eine bessere Unterscheidbarkeit dieser Münze zu gewährleisten und die Betrugsgefahr zu vermindern;

- zum anderen einem Ersuchen der Europäischen Blinden-Union, zur Vermeidung künftiger Mißverständnisse die Beschreibung der Rändelung der 10-Cent- und der 50-Cent-Münze von "grob geriffelt" in "Randprägung mit feiner Wellenstruktur" zu ändern, um besser die Rändelung zu beschreiben, der die Europäische Blinden-Union ursprünglich bei dem Anhörungsprozeß vor der Annahme der Verordnung im Dezember 1998 zugestimmt hatte.

 

ARBEIT UND SOZIALES

Beschäftigungspolitische Leitlinien der Mitgliedstaaten für 1999

Der Rat verabschiedete die in der Anlage enthaltene Entschließung zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999. Die Entschließung beruht auf dem auf der gemeinsamen Ratstagung "Arbeit und Soziales/Wirtschaft und Finanzen" vom 1. Dezember 1998 erzielten vorläufigen Einvernehmen über die Leitlinien, das anschließend vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Wien bestätigt wurde. Die Leitlinien sind ein wesentlicher Bestandteil der auf der Sondertagung des Europäischen Rates von Luxemburg vom November 1997 eingeleiteteten europäischen Beschäftigungsstrategie, womit die Umsetzung des im Vertrag von Amsterdam enthaltenen Titels über die Beschäftigungspolitik vorweggenommen wurde.

 

ERNENNUNGEN

Ausschuß der Regionen

Der Rat verabschiedete Beschlüsse über folgende Ernennungen von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen:

- Ernennung von Herrn Lewis SMITH zum Mitglied des Ausschusses der Regionen als Nachfolger von Herrn Peter J. PEACOCK für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2002;

- Ernennung von Herrn Mathias RÖSSLER zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen als Nachfolger von Herrn Arnold VAATZ für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2002.

 

TRANSPARENZ

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates

Der Rat billigte mit der Gegenstimme der dänischen Delegation die Antwort auf den von Herrn Steve Peers 1998 eingereichten fünfzehnten Zweitantrag auf Zugang zu Ratsdokumenten.

 

 

 

 

 

 

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ANLAGE

Entschließung des Rates zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in der Erwägung, daß es gemäß Artikel 2 des Vertrags insbesondere Aufgabe der Gemeinschaft ist, ein hohes Beschäftigungsniveau zu fördern,

in Übereinstimmung mit den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam vom 16. und 17. Juni 1997 und der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung, in denen auf das im neuen Titel über Beschäftigung des Vertrags von Amsterdam vorgesehene Verfahren Bezug genommen wird und wonach der Rat dafür Sorge tragen sollte, daß die Bestimmungen dieses Titels sofort zum Tragen kommen,

auf der Grundlage der Schlußfolgerungen der Sondertagung des außerordentlichen Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen vom 20. und 21. November 1997, auf der der auf eine koordinierte europäische Beschäftigungsstrategie gegründete Luxemburger Prozeß eingeleitet wurde,

auf der Grundlage der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien vom 11. und 12. Dezember 1998,

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1997 zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 (), die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff vom 15. und 16. Juni 1998 und den Beitrag der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des in der Entschließung beschriebenen Prozesses, insbesondere durch die Vorlage der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung,

gestützt auf den zusammen mit der Kommission erstellten gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung 1998, in dem die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft dargestellt wird und die Maßnahmen untersucht werden, die die Mitgliedstaaten getroffen haben, um die Leitlinien für 1998 in ihrer Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen,

im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission vom 14. Oktober 1998 für Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten 1999,

in Kenntnisnahme des für den Europäischen Rat in Wien erstellten Berichts der Kommission über Mittel und Wege zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Statistiken zur Überwachung und Bewertung der im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie erzielten Fortschritte, sowie in Anbetracht der Fortschritte, die die Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich der in dem gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung 1998 genannten Indikatoren erzielt haben,

gestützt auf die Entschließung mit dem Beitrag des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt,

unter Berücksichtigung des Beitrags der Sozialpartner zur Durchführung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 und der Ergebnisse der Zusammenkünfte mit der Troika der Staats- und Regierungschefs sowie der Kommission,

 

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Beschäftigung ist die oberste Priorität der Europäischen Union. Es müssen weiterhin anhaltend koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur dauerhaften Verbesserung des derzeitigen Beschäftigungsniveaus durchgeführt werden.

(2) Mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998, die der Europäische Rat in Luxemburg bekräftigt hat, wurde ein Prozeß eingeleitet, der sich durch eine große Öffentlichkeitswirkung, klare politische Verpflichtungen und eine weitreichende Akzeptanz bei allen Akteuren auszeichnet.

(3) Der Europäische Rat von Wien hat den Rat und die Kommission beauftragt, dem Europäischen Rat auf seiner kommenden Tagung in Köln über die Entwicklung eines europäischen Beschäftigungspakts im Rahmen des Luxemburger Prozesses Bericht zu erstatten.

(4) Alle fünfzehn Mitgliedstaaten haben Berichte über die Umsetzung ihrer nationalen Aktionspläne vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Berichte ist ein konstruktiver Dialog mit der Kommission aufgebaut und eine gegenseitige Bewertung eingeleitet worden; dies hat eine Klärung der Ziele, der Verfahren, der Finanzierung und der zeitlichen Planung der Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Aktionspläne ermöglicht.

(5) Soll die europäische Beschäftigungsstrategie auf Dauer erfolgreich sein, so ist es geboten, den integrierten und koordinierten Ansatz, basierend auf fundierten makroökonomischen Maßnahmen und Strukturreformen der Arbeits-, Produkt-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte, beizubehalten.

(6) Diese Abstimmung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten muß dadurch erfolgen, daß der Rat nach Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik beschäftigungspolitische Leitlinien annimmt, die mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vereinbar sind und in denen konkrete Ziele festgelegt werden, deren Verwirklichung regelmäßig nach einem gemeinsamen Verfahren der Bewertung der Ergebnisse überprüft wird.

(7) Die Leitlinien können je nach ihrer Art, ihren Auswirkungen für die Mitgliedstaaten und ihren Adressaten in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden. Sie müssen das Subsidiaritätsprinzip sowie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Beschäftigung wahren.

(8) Der unterschiedlichen Ausgangslage der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in den Leitlinien behandelten Probleme wird durch differenzierte Lösungen und Akzentuierungen entsprochen, die der Lage jedes einzelnen Mitgliedstaates angepaßt sind.

(9) In den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 werden die bisherigen vier Schwerpunkte beibehalten: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und Stärkung der Maßnahmen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern.

(10) Die Mitgliedstaaten sollten bei der Aufstellung ihrer nationalen Aktionspläne für 1999 die neuen Möglichkeiten voll nutzen, die sich durch die Informations- und Kommunikationstechnologien für Arbeitsplatzschaffung, Beschäftigungsfähigkeit, flexiblere und anpassungsfähigere Formen der Arbeitsorganisation und Fortschritte bei der Chancengleichheit eröffnet haben.

(11) Die Umsetzung dieser Leitlinien könnte für die Behandlung des Problems nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit hilfreich sein.

(12) Die Rolle und die Verantwortung, die den regionalen und lokalen Partnern bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und bei der Sicherstellung günstiger Bedingungen und Strukturen zukommt, müssen stärker anerkannt und gefördert werden.

(13) Der Europäische Sozialfonds leistet einen positiven Beitrag zur Qualifizierung der Humanressourcen, und seine Reform sollte genutzt werden, um die Unterstützung der Beschäftigungsstrategie zu stärken.

 

(14) Der Europäische Rat von Amsterdam hat sich für eine nachhaltige Entwicklung und die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, dem in ihren nationalen Beschäftigungsstrategien Rechnung zu tragen, indem sie die Schaffung von Arbeitsplätzen im Umweltbereich fördern.

(15) Die Rolle des Kulturbereichs für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze sollte in Zusammenhang mit den nationalen Aktionsplänen mit in Betracht gezogen werden.

(16) Der Europäische Rat hat die Kommission auf seiner Tagung in Wien aufgefordert, im Frühjahr 1999 eine auf den zukünftigen Artikel 127 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (neu) gestützte Mitteilung über die Einbeziehung der Beschäftigungspolitik an alle Gemeinschaftspolitiken vorzulegen.

(17) Der Europäische Rat hat die Kommission auf seiner Tagung in Wien ersucht, allen Mitgliedstaaten, die dies wünschen, zu gestatten, auf arbeitsintensive Dienstleistungen, bei denen kein grenzüberschreitender Wettbewerb besteht, versuchsweise niedrigere MWSt-Sätze anzuwenden.

(18) Die Erfahrung mit der Umsetzung des 1998 in Luxemburg eingeleiteten Prozesses macht deutlich, daß für 1999 und die darauffolgenden Jahre verfahrenstechnische Vereinfachungen angenommen werden müssen -

NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:

1. Die dieser Entschließung beigefügten beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 werden angenommen.

2. Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Rat und der Kommission bis Mitte Juni 1999 einen Bericht, in dem die Umsetzung der nationalen Aktionspläne für 1998 dargestellt wird und die Anpassungen beschrieben werden, die vorgenommen wurden, um die Änderungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 in den nationalen Aktionsplänen zu berücksichtigen.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission, ausgehend von der Bewertung der Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten, bis September 1999 ihren Vorschlag für den gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung und für die überarbeiteten beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2000 vorlegt.

4. Anhand der Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten wird der Rat nach Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien untersuchen. Der Rat und die Kommission werden, ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchung, ihren gemeinsamen Bericht an den Europäischen Rat über die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und über die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien erstellen. Der gemeinsame Bericht zur Beschäftigung 1999 wird eine erste Bewertung der Auswirkungen der nationalen Aktionspläne auf die Beschäftigungslage enthalten.

5. Der Rat bekräftigt, daß die Sozialpartner aller Ebenen bei diesem Vorgehen auf allen Stufen einbezogen werden und einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung dieser Leitlinien und zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus bringen. Dieser Beitrag wird regelmäßig bewertet.

6. Der Rat erkennt die Bedeutung an, die ein umfassender und intensiver Dialog zwischen allen Akteuren, d.h. dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, den Sozialpartnern, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank, für den künftigen Erfolg des in Luxemburg in Gang gesetzten Prozesses hat.

7. Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich rechtzeitig vor der kommenden Tagung des Europäischen Rates in Köln auf eine Definition aller einschlägigen Indikatoren zu einigen.

 

 

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Anlage zur ANLAGE

 

DIE BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN FÜR 1999

 

EINLEITUNG: QUANTITATIVE ZIELVORGABEN UND INDIKATOREN

Es ist wesentlich, daß die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in konkrete nationale Aktionspläne für Beschäftigung umgesetzt werden. Der Gebrauch gemeinsamer Indikatoren, die auf vergleichbaren Statistiken beruhen, ist von zentraler Bedeutung für ein effektives Monitoring und die Evaluation der Maßnahmen, sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene. Bislang sind Grundlegende Indikatoren der Beschäftigungsleistung in mehreren Gemeinsamen Beschäftigungsberichten verwendet worden und die Arbeit an Maßnahmenindikatoren, in bezug auf die konkreten Leitlinien, kommt gut voran. Es wurde in Luxemburg vereinbart, daß das letztendliche Ziel einer Koordination der Beschäftigungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten eine signifikante und nachhaltige Anhebung der Beschäftigungsquote in Europa ist.

Um konkrete Ergebnisse zu erreichen, werden die Mitgliedstaaten

- nachdrücklich aufgefordert, den Prozeß der Definition und Sammlung vergleichbarer Daten zu unterstützen, um die drei gemeinschaftsweiten operationellen Zielsetzungen der Leitlinien 1-3 umzusetzen. Dies schließt insbesondere die Entwicklung verläßlicher Stromgrößen hinsichtlich der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit ein.

- dafür sorgen, daß im Hinblick auf eine aussagekräftige Bewertung der Umsetzung der Leitlinien geeignete Datenerhebungssysteme und -verfahren zur Verfügung stehen.

Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, selbst einzelstaatliche Zielsetzungen festzulegen, die, wo immer es möglich und geeignet ist, quantifiziert werden könnten.

Zusätzlich ist es erforderlich, objektive Kriterien für die Auswahl von guten Praktiken zu entwickeln.

I. VERBESSERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit

Zur Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit werden sich die Mitgliedstaaten verstärkt bemühen, präventive Strategien auszuarbeiten, die auf eine frühzeitige Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen. Binnen einer von den Mitgliedstaaten selbst festzulegenden Frist, die außer in Ländern mit besonders hoher Arbeitslosigkeit vier Jahre nicht überschreiten darf, stellen die Mitgliedstaaten sicher,

1. daß allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind;

2. daß arbeitslosen Erwachsenen durch eines der vorgenannten Mittel oder genereller durch individuelle Betreuung in Form von Berufsberatung ebenfalls ein Neuanfang ermöglicht wird, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind.

Diese Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sollten mit Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen verknüpft werden.

Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen

Die Sozialleistungssysteme, Steuersysteme und Ausbildungssysteme sind - soweit erforderlich - zu überprüfen und so anzupassen, daß sie zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte beitragen. Jeder Mitgliedstaat

 

3. bemüht sich, die Zahl der Personen spürbar zu erhöhen, die in den Genuß aktiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit kommen. Zwecks Erhöhung des Prozentsatzes der Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine entsprechende Maßnahme angeboten wird, legt er dabei insbesondere nach Maßgabe seiner Ausgangssituation als Zielvorgabe fest, eine schrittweise Annäherung an den Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten, mindestens aber einen Anteil von 20 % zu erreichen;

4. wird seine Steuer- und Leistungssysteme überprüfen und gegebenenfalls neu ausrichten und Arbeitslosen und anderen Nichterwerbstätigen Anreize bieten, sich um Arbeit oder Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu bemühen und entsprechende Angebote wahrzunehmen, und für die Arbeitgeber Anreize bieten, damit sie mehr Arbeitsplätze schaffen. Außerdem ist es wichtig, im Zusammenhang mit einer Politik zugunsten des aktiven Alterns unter anderem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens sowie andere flexible Arbeitsregelungen zu entwickeln, um auch älteren Arbeitnehmern die aktive Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Förderung eines Partnerschaftskonzepts

Mit den Maßnahmen allein der Mitgliedstaaten sind die gewünschten Ergebnisse in bezug auf Beschäftigungsfähigkeit nicht zu erreichen. Daher

5. werden die Sozialpartner nachdrücklich aufgefordert, auf ihrer jeweiligen Zuständigkeits- und Aktionsebene bald Vereinbarungen zu treffen, um zusätzliche Möglichkeiten für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen;

6. werden sich beide, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, bemühen, zur Heranbildung qualifizierter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte die Möglichkeiten für lebensbegleitendes Lernen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, auszubauen, und im Benehmen mit dem Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt eine Definition des lebensbegleitenden Lernens vornehmen, um Ziele im Einklang mit den nationalen Rahmenbedingungen für jene Personen zu setzen, die in den Genuß derartiger Maßnahmen kommen. Dabei ist es insbesondere von Bedeutung, daß entsprechende Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer leicht zugänglich sind.

Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf

Schulabbrecher, die nicht über die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen verfügen, haben schlechte Aussichten auf einen Arbeitsplatz. Die Mitgliedstaaten werden deshalb

7. die Qualität ihres Schulsystems verbessern, damit die Zahl der Schulabbrecher spürbar verringert wird. Ein besonderes Augenmerk sollte auch den Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten gelten.

8. dafür Sorge tragen, daß die Jugendlichen besser befähigt werden, sich an den technologischen und wirtschaftlichen Wandel anzupassen, und daß ihnen den Bedürfnissen das Arbeitsmarktes entsprechende Qualifikationen vermittelt werden; dies kann gegebenenfalls durch die Einführung oder durch den Ausbau von Lehrlingsausbildungssystemen geschehen.

Schaffung eines Arbeitsmarktes, der allen offensteht

Zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen bereitet es besondere Schwierigkeiten, geeignete Qualifikationen zu erwerben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Hier ist ein ganzes Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen erforderlich, die darauf abstellen, die Eingliederung der Betreffenden in das Erwerbsleben zu fördern und Diskriminierungen zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten

 

9. werden den Bedürfnissen behinderter Menschen, ethnischer Minderheiten und anderer Gruppen und Einzelpersonen, die gegebenenfalls benachteiligt sind, besondere Aufmerksamkeit schenken und geeignete präventive und aktive politische Ansätze entwickeln, um die Eingliederung der Betreffenden in den Arbeitsmarkt zu fördern.

II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES

Erleichterung der Gründung und des Führens von Unternehmen

Der Aufbau neuer Unternehmen und das Wachstum von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Ausweitung von Weiterbildungsmöglichkeiten für junge Menschen. Zur Unterstützung dieses Prozesses gilt es, in allen Teilen der Gesellschaft die Bereitschaft zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit zu fördern, für klare, stabile und berechenbare Vorschriften Sorge zu tragen und die Bedingungen für die Entwicklung der Risikokapitalmärkte zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten auch die administrativen und steuerlichen Belastungen der KMU reduzieren und vereinfachen. Diese Maßnahmen werden die Versuche der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der nichtangemeldeten Erwerbstätigkeit unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden zu diesem Zweck.

10. besondere Aufmerksamkeit darauf verwenden, die Gemeinkosten und die Verwaltungskosten der Unternehmen, vor allem der KMU, insbesondere bei Unternehmensgründungen und bei der Einstellung zusätzlichen Personals, erheblich zu senken;

11. die Entwicklung selbständiger Erwerbstätigkeit fördern, indem sie prüfen, welche Hindernisse - insbesondere in bezug auf Steuern und Sozialversicherung - der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und der Gründung von Kleinunternehmen möglicherweise im Wege stehen und wie diese Hindernisse abgebaut werden könnten, und indem sie Schulungsmaßnahmen und gezielte Unterstützungsangebote für Unternehmer fördern.

Ausschöpfung neuer Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Wenn die Europäische Union das Beschäftigungsproblem in den Griff bekommen will, müssen alle Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die neuen Technologien und die Innovationen effektiv genutzt werden. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten

12. Maßnahmen fördern, die darauf abzielen, die Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene, im Sozialwesen, im Bereich der Umwelttechnologien und bei neuen Aktivitäten im Zusammenhang mit den vom Markt noch nicht befriedigten Bedürfnissen voll auszuschöpfen und hierbei untersuchen, welche Hindernisse dem entgegenstehen und wie diese Hindernisse verringert werden können. Hierbei ist der besonderen Rolle der örtlichen Behörden und der Sozialpartner Rechnung zu tragen.

13. Rahmenbedingungen entwickeln, um das Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors und der industrienahen Dienstleistungen voll zu nutzen, unter anderem durch die Erschließung des Beschäftigungspotentials der lnformationsgesellschaft und des Umweltsektors, um mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

Beschäftigungsfreundlichere Gestaltung der Steuersysteme

und Umkehr des langfristigen Trends zu einer höheren Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit (Anstieg von 35 % im Jahre 1980 auf über 42 % im Jahre 1995). Jeder Mitgliedstaat

14. legt, soweit erforderlich und unter Berücksichtigung des derzeitigen Niveaus, als Zielvorgabe eine schrittweise Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung insgesamt und, wo angemessen, der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten insbesondere hinsichtlich der niedrig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeit fest, ohne dabei die Sanierung der öffentlichen Haushalte und das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungssysteme in Frage zu stellen. Dabei prüft er gegebenenfalls, ob die Einführung einer Energiesteuer, einer Besteuerung der Schadstoffemissionen oder sonstiger steuerlicher Maßnahmen zweckmäßig ist.

 

15. prüft - ohne daß dazu eine Verpflichtung besteht -, ob der Mehrwertsteuersatz bei arbeitsintensiven Dienstleistungen, die keinem grenzüberschreitenden Wettbewerb ausgesetzt sind, gesenkt werden sollte.

III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT DER UNTERNEHMEN UND IHRER BESCHÄFTIGTEN

Modernisierung der Arbeitsorganisation

Um die Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverhältnisse zu fördern, sollte eine starke Partnerschaft auf allen geeigneten Ebenen (europäische, nationale, sektorale, lokale und Unternehmensebene) aufgebaut werden:

16. Die Sozialpartner werden aufgefordert, auf allen geeigneten Ebenen Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation, darunter auch anpassungsfähige Arbeitsregelungen, auszuhandeln, um die Unternehmen produktiv und wettbewerbsfähig zu machen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anpassungsfähigkeit und Sicherheit zu erreichen. Diese Vereinbarungen können beispielsweise auch Regelungen betreffend Jahresarbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzungen, Reduzierung der Überstunden, Ausbau der Teilzeitarbeit, lebenslange Weiterbildung und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit beinhalten.

17. Jeder Mitgliedstaat prüft seinerseits, ob es zweckdienlich erscheint, in seinen Rechtsvorschriften anpassungsfähigere Formen von Arbeitsverträgen vorzusehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß immer vielfältigere Beschäftigungsformen entstehen. Arbeitnehmer, die im Rahmen derartiger Arbeitsverträge beschäftigt sind, sollten zugleich in den Genuß einer ausreichenden Sicherheit und eines besseren Arbeitnehmerstatus gelangen, wobei den Erfordernissen der Unternehmen Rechnung zu tragen ist.

Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen

Um die Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten in den Unternehmen zu verbessern, werden von den Mitgliedstaaten

18. die Hemmnisse insbesondere steuerlicher Art überprüft, die möglicherweise Investitionen in die Humanressourcen im Wege stehen, und gegebenenfalls steuerliche oder sonstige Anreize für innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen; sie prüfen ferner neue Regelungen und überprüfen den bestehenden Regelungsrahmen daraufhin, ob sie dazu beitragen, die Beschäftigungshemmnisse zu verringern und die Fähigkeit des Arbeitsmarktes zur Anpassung an den Strukturwandel der Wirtschaft zu erhöhen.

IV. VERSTÄRKUNG DER MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN

Gender-Mainstreaming-Ansatz

Frauen haben nach wie vor besondere Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim beruflichen Aufstieg, beim Entgelt und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher ist es unter anderem wichtig,

- sicherzustellen, daß aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Frauen in dem Umfang zugänglich gemacht werden, wie es ihrem Anteil an den Arbeitslosen entspricht;

- negative Anreizwirkungen, dort wo solche im Steuer- und Leistungssystem identifiziert werden, aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu beseitigen;

- besondere Aufmerksamkeit den Hindernissen zu widmen, denen sich Frauen gegenübersehen, die Unternehmen gründen oder sich selbständig machen wollen;

- sicherzustellen, daß Frauen flexible Formen der Arbeitsorganisation positiv nutzen können.

 

Daher werden die Mitgliedstaaten

19. einen Gender-Mainstreaming-Ansatz bei der Umsetzung der Leitlinien in allen 4 Säulen zugrunde legen. Im Hinblick auf eine aussagekräftige Bewertung der mit dem Mainstreaming erzielten Fortschritte haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, daß geeignete Datenerhebungssysteme und -verfahren zur Verfügung stehen.

Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt

Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten ihren Willen zur Förderung der Chancengleichheit durch eine Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote zum Ausdruck bringen. Sie sollten ihre Aufmerksamkeit auch auf das Ungleichgewicht zwischen Frauen- und Männeranteil in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Berufen genauso wie auf die Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen richten. Die Mitgliedstaaten

20. werden sich bemühen, das Gefälle zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern zu vermindern, indem sie aktiv auf ein hohes Beschäftigungsniveau bei den Frauen hinarbeiten und Maßnahmen ergreifen, um eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Sektoren und an allen Arbeitsplätzen zu erreichen. Sie werden die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit oder Arbeit gleichen Werts sowie die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern vorantreiben. Um die Diskriminierung zwischen Frauen und Männern abzubauen, werden die Mitgliedstaaten auch einen verstärkten Einsatz von frauenfördernden Maßnahmen in Erwägung ziehen.

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Maßnahmen für eine Unterbrechung der Berufstätigkeit, Elternurlaub und Teilzeitarbeit wie auch flexible Arbeitsregelungen, die sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer nutzen, sind für Frauen und Männer von besonderer Bedeutung. Die Umsetzung der verschiedenen Richtlinien und Vereinbarungen der Sozialpartner in diesem Bereich sollte vorangetrieben und regelmäßig überprüft werden. Es muß ein angemessenes Angebot an guter Betreuung und Pflege für Kinder und andere im Haushalt lebende Personen geschaffen werden, um Frauen und Männern den Zugang zum Arbeitsmarkt und das Verbleiben im Erwerbsleben zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit unumgänglich. Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, werden die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner:

21. eine familienfreundliche Politik erarbeiten, umsetzen und vorantreiben, die die Bereitstellung bezahlbarer, leicht zugänglicher und qualitativ hochwertiger Betreuungs- und Pflegedienstleistungen für Kinder und andere im Haushalt lebende Personen sowie Elternurlaubsregelungen und sonstige Möglichkeiten einer vorübergehenden Arbeitsbefreiung umfaßt.

Erleichterung der Rückkehr ins Erwerbsleben

Die Mitgliedstaaten

22. werden den Frauen und Männern besondere Aufmerksamkeit widmen, die nach einer Unterbrechung ins Arbeitsleben zurückkehren wollen, und im Hinblick darauf prüfen, wie sich die dem entgegenstehenden Hindernisse schrittweise beseitigen lassen.

 

 

 

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