Die Reaktion der EU auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen geschlossen hinter der Ukraine und ihrer Bevölkerung, leisten ihr unerschütterliche Unterstützung und verurteilen entschieden Russlands militärische Aggression.
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EU verabschiedet 15. Sanktionspaket gegen Russland
Am 16. Dezember 2024 hat der Rat das 15. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Ziel der neuen Maßnahmen ist es, den militärisch-industriellen Komplex Russlands zu schwächen und die Umgehung von Sanktionen durch Putins Schattenflotte zu bekämpfen.
Die EU hat außerdem 54 Personen und 30 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, mit Sanktionen belegt.
Was sagt die EU zu der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine?
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verurteilen den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson auf das Schärfste. Sie verurteilen zudem die Beteiligung von Belarus an der militärischen Aggression Russlands.
Seit Februar 2022 kommen der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union regelmäßig zusammen, um die Lage in der Ukraine aus verschiedenen Blickwinkeln zu erörtern.
Der Europäische Rat verurteilt erneut entschieden Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, und bekräftigt seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 19. Dezember 2024
Die EU-Führungsspitzen haben Russland wiederholt aufgefordert, seine militärischen Handlungen unverzüglich einzustellen, alle Streitkräfte und Militärausrüstung bedingungslos aus der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine uneingeschränkt zu achten.
Sie betonten das Recht der Ukraine, ihr Schicksal selbst zu bestimmen, und würdigten den Mut der Menschen in der Ukraine bei der Verteidigung ihres Landes.
Als Reaktion auf die militärische Aggression hat die EU die Sanktionen gegen Russland erheblich ausgeweitet, indem sie eine bedeutende Zahl von Personen und Organisationen in die Sanktionsliste aufgenommen und beispiellose restriktive Maßnahmen ergriffen hat.
Die EU hat Einigkeit und Stärke gezeigt und der Ukraine humanitäre, politische, finanzielle und militärische Unterstützung geleistet.
Der Europäische Rat bestätigt erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Russland darf nicht die Oberhand gewinnen.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 19. Dezember 2024
Die EU ist entschlossen, sich weiterhin solidarisch zu zeigen und den vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen und den Aufnahmeländern Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus stimmt sie sich mit Partnern und Verbündeten im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, der NATO und der G7 ab.
Der Europäische Rat hat bei mehreren Gelegenheiten Russlands willkürliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur verurteilt und Russland dringend aufgefordert, die systematischen Raketenangriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine zu beenden.
Die EU-Führungsspitzen betonten, dass Russland, Belarus und alle Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Jüngste Schlussfolgerungen des Europäischen Rates:
Welche Maßnahmen hat die EU gegen Russland ergriffen?
Gegen Einzelpersonen gerichtete und wirtschaftliche Sanktionen
Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson hat die EU massive und beispiellose Sanktionen verhängt.
Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Basis Russlands schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einschränken.
Die EU koordiniert ihre Maßnahmen eng mit ihren Partnern und Verbündeten, darunter die NATO, die G7, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Norwegen, Südkorea und Australien.
- Zeitleiste – Sanktionspakete gegen Russland seit Februar 2022
- Sanktionen gegen Russland
- Sanktionen gegen Russland im Detail
In diesem Zusammenhang hat die EU als Reaktion auf ihre Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine auch Sanktionen gegen Belarus, Iran und Nordkorea verhängt.
Verstoß gegen Sanktionen in Liste der EU-Straftatbestände aufgenommen
Derzeit ist in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt, was als Verstoß gegen restriktive Maßnahmen zu verstehen ist und welche Strafen im Falle eines solchen Verstoßes zu verhängen sind. Dies könnte zu Folgendem führen:
- unterschiedlicher Grad der Durchsetzung von Sanktionen
- Risiko der Umgehung dieser Maßnahmen
Deshalb hat der Rat am 28. November 2022 einen Beschluss angenommen, mit dem der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen in die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU enthaltene Liste der „EU-Straftatbestände“ aufgenommen wird.
Am 12. April 2024 hat der Rat neue Vorschriften angenommen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Verstöße gegen restriktive Maßnahmen unter Strafe gestellt werden.
In den Rechtsvorschriften wird festgelegt, welche Handlung eine Straftat darstellt und welche Sanktionen angemessen sind:
- Zu den Straftaten gehören die Unterstützung von Personen bei der Umgehung eines EU-Reiseverbots, der Handel mit Waren, die mit restriktiven Maßnahmen belegt wurden, oder die Durchführung von Transaktionen mit Personen, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen.
- Abschreckende Sanktionen fallen je nach Straftat unterschiedlich aus, sollten aber wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
- Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Bemühungen um eine strengere Durchsetzung zu verstärken, damit die EU-Sanktionen tatsächlich eingehalten werden.
Aussetzung der Visaerleichterungen
Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt wird. Daher gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodexes für die russischen Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet:
- höhere Gebühr für den Visumantrag (statt 35 € nun 80 €)
- Vorlage zusätzlicher Dokumente
- längere Bearbeitungszeiten für Visa
- strengere Vorschriften für die Erteilung von Mehrfachvisa
Dieser Beschluss ist am Tag seiner Annahme in Kraft getreten und gilt seit dem 12. September 2022.
Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in der Ukraine ausgestellt wurden
Der Rat hat am 8. Dezember 2022 einen Beschluss über die Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in der Ukraine und in Georgien ausgestellt wurden, angenommen.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf die Praxis Russlands, Einwohnern der besetzten Regionen internationale russische Pässe auszustellen. Er folgt auch auf den einseitigen Beschluss Russlands, die Unabhängigkeit der georgischen Hoheitsgebiete Abchasien und Südossetien im Jahr 2008 anzuerkennen.
Russische Reisedokumente, die in von Russland besetzten Regionen in der Ukraine oder in abtrünnigen Gebieten Georgiens oder für dort wohnende Personen ausgestellt werden, werden nicht als gültige Reisedokumente für die Erteilung eines Visums oder das Überschreiten der Grenzen des Schengen-Raums anerkannt.
Wie unterstützt die EU die Ukraine und die ukrainische Bevölkerung?
Die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger stehen der Ukraine und ihrer Bevölkerung in uneingeschränkter Solidarität zur Seite. Die EU hat beispiellose Maßnahmen ergriffen, um die Ukraine und ihre Bevölkerung zu unterstützen. Zu den Maßnahmen gehören
- wirtschaftliche und finanzielle Hilfe,
- humanitäre Hilfe,
- Unterstützung beim Katastrophenschutz,
- militärische Unterstützung,
- Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen des Mechanismus für vorübergehenden Schutz,
- Unterstützung der Ermittlungen und der Strafverfolgung in Bezug auf Kriegsverbrechen,
- Unterstützung für den Wiederaufbau einer demokratischen Ukraine.
Wie hat die EU auf die Auswirkungen des Krieges auf den Markt reagiert?
Die russische Invasion in die Ukraine hat weltweit zu Störungen auf den Märkten geführt. Die Weltmarktpreise für wichtige Rohstoffe wie Brennstoffe und Düngemittel sind 2022 in die Höhe geschossen.
Der Krieg hat auch zu Ungewissheit bezüglich der Sicherheit der Energieversorgung in der EU geführt. Die Angriffe Russlands auf Ernteerträge und die Verkehrsinfrastruktur haben die Fähigkeit der Ukraine beeinträchtigt, ihre Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse auszuführen, was zu einer weiteren Verschärfung der weltweiten Nahrungsmittelkrise geführt hat.
Energiekrise
Die EU-Länder haben geschlossen auf die steigenden Energiepreise und die Bedrohung der Energieversorgungssicherheit der EU reagiert. Die vom Rat beschlossenen Notfallmaßnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden und erschwinglichen Energieversorgung haben dazu beigetragen, die Märkte zu beruhigen. Der Gaspreis, der im August 2022 einen beispiellosen Höchststand erreichte, ist jetzt relativ stabil.
Der Schwerpunkt bei den koordinierten Maßnahmen der EU liegt auf:
- der Diversifizierung der Energieversorgung und der entsprechenden Lieferwege
- der Sicherung von Gas in nationalen Reserven
- der Senkung der Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- der Stärkung der Solidarität zwischen den EU-Ländern
- der Verhinderung von Preisspitzen
- einer schnelleren Umstellung auf sauberere Energiequellen
Die EU-Länder bemühen sich um eine Abkehr von fossilen Brennstoffen aus Russland, dabei sind die Gaseinfuhren aus Russland von 40 % der Gesamteinfuhren im Jahr 2021 auf 15 % im Jahr 2023 gesunken. Die EU bewegt sich schnell auf sauberere Energie und Energieautonomie zu.
Woher stammt das Gas der EU? (Infografik)
Ernährungssicherheit
Die EU-Länder haben auf die weltweite Nahrungsmittelkrise reagiert, indem sie
- den Bedürftigsten Soforthilfe leisten,
- die Entwicklungsländer bei einer nachhaltigeren Nahrungsmittelerzeugung unterstützen,
- einen offenen und barrierefreien Handel fördern,
- eng mit globalen Partnern zusammenarbeiten.
Dank der von der EU geförderten sogenannten „Solidaritätskorridore“ wurden seit Mai 2022 Millionen von Tonnen an Getreide und Ölsaaten aus der Ukraine ausgeführt. Die Nahrungsmittel erreichen bedürftige Länder in Afrika, im Nahen und Mittleren Osten und in Asien.
Wie die Invasion Russlands in die Ukraine die weltweite Nahrungsmittelkrise weiter verschärft (Infografik)